FKK im eigenen Garten

FKK auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Insbesondere Anwohner in einer Reihenhaussiedlung, einem Mehrparteieneigentumshaus und Mieter müssen jedoch unbedingt die rechtlichen Vorschriften einhalten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung im Jahr, FKK ist theoretisch sogar an Feiertagen wie Ostern, Allerheiligen und Weihnachten erlaubt.

Das Wichtigste zum Nacktsein im eigenen Garten

  • Gut einsehbare Gärten und Balkone erlauben nur Nacktheit, wenn sich keine Passanten oder Nachbarn dadurch gestört fühlen.

  • Bußgeld ist nach Paragraf 18 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes möglich.

  • Sex auf dem Balkon oder im Garten sind verboten, wenn andere zuschauen können.

Nackt in der Sonne baden

Die ersten warmen Sonnenstrahlen laden dazu ein, sich von der Kleidung zu befreien, um die Sonnenstrahlen auf der Haut zu spüren. Das Vitamin D fehlt besonders in den kalten und dunklen Wintermonaten, weshalb der Gesetzgeber sehr viel Verständnis für FKK aufbringt.

Allerdings hat, wie alles im Leben, das Nacktbaden im Garten seine Grenzen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass FKK ausschließlich auf dem eigenen Eigentums- oder Mietgrundstück erlaubt ist. Wer also in einer Wohnung ohne Balkon lebt, der darf sich nicht nackt zum Sonnen vor das Haus stellen.

FKK auf dem eigenen Grundstück ist aber nur dann erlaubt, wenn von außen keiner direkt das Grundstück einsehen kann. Zumindest nicht die Fläche, auf der sich die Bewohner freizügig bewegen. In einer Plattenbausiedlung, wo es viele Häuser und Balkone gibt, gilt dasselbe. Dort ist nur Nacktheit erlaubt, sofern der Balkon keine Einsicht ermöglicht und sich Nachbarn nicht gestört fühlen.

Für ausreichend Sichtschutz sorgen

Wer nackt im Garten laufen, springen oder sitzen möchte, muss für einen angemessenen Sichtschutz sorgen. Die Nachbarn haben einen Anspruch darauf, dass keine direkte Sicht auf die Fläche gegeben ist, auf der sich Menschen nackt bewegen oder sitzen.

Der Sichtschutz ist im Baumarkt erhältlich. Das kann eine Hecke sein, ebenso eine Blumenreihe oder ein Zaun. Was auch immer dem Eigentümer auf seinem Grundstück gefällt, darf dieser aufstellen als Sichtschutz, sofern es keine baubehördlichen Einwände gibt. Um mit dem Nachbarn einen Streit zu umgehen, ist ein Sichtschutz zu wählen, der die Sicht des Nachbarn nicht gänzlich einschränkt.

Liegt beispielsweise ein Bergpanorama in weiter Ferne, hat der Nachbar durchaus ein Anrecht darauf, dass eine gewisse Ansicht des Panoramas erhalten bleibt. Wer sich unsicher bezüglich des Bauwerks ist, kontaktiert die zuständige Baubehörde der Gemeinde und lässt sich ausführlich beraten.

Für Schutz ist auch auf Terrassen und Balkonen zu sorgen. FKK auf dem eigenen Grundstück darf nicht zur Belästigung der Allgemeinheit werden. Deshalb gilt es insbesondere den Sichtschutz zu den anliegenden Balkonen zu wahren. Ist das aus irgendeinem Grund nicht möglich, müssen Personen nur die Genitalien bekleiden, damit das nackte Auftreten nicht als Erregung öffentlichen Ärgernis gewertet wird.

Unklare Rechtsprechung an deutschen Gerichten

In den Gemeinden werden die Beschwerde der Anwohner über eine Person, die sich nackt im Garten aufhält, unterschiedlich gewertet. Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, der auch von anderen Hausbewohnern genutzt wird, ist der Hausfrieden gestört. In dem Fall wird der Person mitgeteilt, dass sie das Nacktsein im Garten zu unterlassen hat.

Da FKK in Deutschland aber nicht unter Strafe steht, gibt es in der Regel nicht mehr als ein Bußgeld. Das können Beamte der Polizei im Rahmen einer Haus- und Personenkontrolle aussprechen oder auf dem Amtsweg schriftlich mitteilen. Sofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Die liegt nach Ansicht des Amtsgerichts Merzen (Az.: 23 C 1282/04) nicht vor, wenn sich andere durch die Nacktheit einer Frau im Garten gestört fühlen, die nicht der Hausgemeinschaft angehören. Das bedeutet, sofern nur die Nachbarn aus den Nachbarhäusern Beschwerde einlegen, muss weder das Ordnungsamt noch die Polizei einschreiten.

Erotische Handlungen im Garten oder auf Balkon

FKK ist erlaubt und kaum ein Nachbar wird sich daran stören. Geht es aber so richtig zur Sache, etwa wenn ein Ehepaar nackt seine Erotik im Garten auslebt, dann muss die Polizei durchaus einschreiten. Sexuelle Akte auch auf dem eigenen Grundstück dürfen zwar stattfinden, aber nicht zwingend im Außenbereich des Grundstücks.

Die Ordnungskräfte haben einen erheblichen Spielraum. Passiert der Akt so, dass nur Laute wahrzunehmen sind, aber keine andere Person Einsicht auf die Fläche hat, wo der sexuelle Akt stattfindet, gibt es eine Verwarnung wegen Ruhestörung.

Ist aber die volle Sicht auf den Garten gegeben, vielleicht sogar von der Straße aus und den Nachbarhäusern, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die sogar zu einem Gerichtsprozess führen kann. Erwachsene sollten sich deshalb verantwortungsbewusst verhalten.

Nackt im Garten ja, erotische Handlungen nein

FKK im eigenen Garten unterliegt keiner Rechtsverletzung, stellt aber eventuell eine Ordnungswidrigkeit dar. Mithilfe des passenden Sichtschutzes verhindern FKK-Liebhaber potenzielle Beschwerden von Passanten und Nachbarn. Sexuelle Handlungen hingegen sind am besten vollständig zu unterlassen, um keine Klage zu riskieren und den Nachbarschaftsfrieden nicht zu stören.

FAQ – häufige Fragen und Antworten

Muss ich FKK im eigenen Garten der Nachbargemeinschaft anmelden?

Nein, jeder darf sich freizügig nackt im Garten bewegen. Das unterliegt der Privatsphäre.

Dürfen Nachbarn mich nackt im Garten filmen?

Nein, das Filmen seiner Nachbarn, die FKK im Garten betreiben, ist verboten. Das stellt eine Straftat dar und wird geahndet.

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