Wie lange sollte ich meine Tochter ausgehen lassen?

Diskussionen mit der eigenen Tochter bezüglich der Ausgehzeiten kennt wohl jede Mutter. Manche sind verunsichert, wie lange die eigene Tochter draußen unterwegs sein darf. Grundsätzlich obliegt den Eltern die erzieherische Fürsorge und sie bestimmen auch über die Fristen der Ausgehzeiten. Das Jugendschutzgesetz schreibt nur die Zeiten für Besuche im Kino, auf Veranstaltungen und Konzerten vor, nicht aber die grundsätzliche Ausgehzeit im öffentlichen Raum.

Ausgehzeit während der Vorschulzeit

Kinder unter sechs Jahren dürfen nicht vollständig ohne Aufsicht über Stunden außerhalb des eigenen Grundstücks spazieren. Hier greift die elterliche Fürsorge und die Aufsichtspflicht, aus der sich nach dem Jugendschutzgesetz eine Aufsichtspflichtverletzung ergibt, wenn Eltern die Aufsicht mehrmals vernachlässigen.
Sie haften auch im Fall eines Unfalls oder Schadens und im Rahmen eines solchen Vorfalls ist die Polizei verpflichtet zu prüfen, ob eine Aufsichtspflichtverletzung besteht. Ist das der Fall, wird umgehend die Jugendfürsorge eingeschaltet. Eltern dürfen Kinder unter sieben Jahren auch nicht in der eigenen Wohnung oder im Haus zu lange unbeaufsichtigt lassen.

Ausgehzeit während der Grundschulzeit

Sobald es in die Schule geht, legen die meisten Kinder den Schulweg allein zurück. Der Gesetzgeber setzt hier keine Grenzen und überlässt den Erziehungsberechtigten, in welchem Rahmen die Kinder welche Distanzen allein zurückliegen dürfen. Eltern sollten ihren Schulkindern deshalb auch das „Trödeln“ auf dem Heimweg von der Schule nach Hause erlauben.
Außerdem sind die Kinder in dem Alter bereits reif genug Freunde zu besuchen, Einkäufe zu tätigen oder mit dem Bus oder der Bahn zum Verein zu fahren. Als Vereinbarung sollte gelten, dass Kinder ihre Eltern darüber informieren, bei wem und wo sie sich aufhalten.

Ausgehzeit im Jugendalter

Mit der Pubertät gehen die Diskussionen zwischen den Eltern und den Töchtern los. Söhne diskutieren nicht weniger, sehen sich aber meistens aufgrund ihrer Physis bestimmten Situationen gewachsen. In der Tat spielt die Physis eine wichtige Rolle und Mädchen sind oft die Unterlegenen. Trotzdem sollten Töchter nicht eingesperrt werden, denn auch sie benötigen für ihre Reife eine solide Entwicklung und die ist nur mit Regeln und Freiheiten möglich.
In den §4 ff. JuSchG gibt es keine Vorgaben für die Bewegung im öffentlichen Park, der Innenstadt oder zu den Besuchen bei Freunden und Verwandten. Die Entscheidungen liegen im Ermessensspielraum der Eltern. Jedoch müssen sie mit einer Ermittlung rechnen, wenn die Tochter mehrmals in der Woche bis spät in der Nacht draußen unterwegs ist.
Konsumiert sie zudem während des Ausgangs Alkohol oder raucht, sind die Behörden verpflichtet einzuschreiten. Töchter verlassen gerne mal nachts unbemerkt das Haus. Erste Anzeichen dafür sind eine besondere Müdigkeit und Fehlzeiten in der Schule. Eltern müssen ihre Töchter über die potenziellen Gefahren aufklären, aber ohne Hysterie und Fake News.

Jugendschutzgesetz für die Teilnahme an Aktivitäten

Folgende Zeiten sollten Mütter und Väter bei Ihren Kindern berücksichtigen:
Kino: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen Filme sehen, die spätestens um 20 Uhr enden. Bis 16 Jahren muss der Film spätestens 22 Uhr zu Ende sein und bei Jugendlichen bis 18 Jahren um 24 Uhr. In Begleitung eines Erwachsenen dürfen Jugendliche gemäß der Altersbeschränkung der Filme die Zeiten überschreiten.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Bar oder Gaststätte bis 23 Uhr besuchen, unter 18 Jahren bis 24 Uhr und in Begleitung eines erziehungsberechtigten Volljährigen unbegrenzt.
In die Disco dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen bis 22 Uhr, unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Mit einem Erziehungsberechtigten dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unbegrenzt dabei sein.
Es gibt keine Alters- oder Zeitbeschränkungen für Konzerte. Jugendgefährdungen werden von den Behörden jedoch geahndet.
Eltern sollten immer die Reife ihrer Tochter bei der Ausgehzeit berücksichtigen. Einige sind mit 15 Jahren weiterentwickelt, als andere mit 17 Jahren.

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