
FKK auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Insbesondere Anwohner in einer Reihenhaussiedlung, einem Mehrparteieneigentumshaus und Mieter müssen jedoch unbedingt die rechtlichen Vorschriften einhalten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung im Jahr, FKK ist theoretisch sogar an ...
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